ser freiwilligen Leistung stimme der Stadtrat nicht zu. Auch ein Bericht der UPK Basel könne eine freiwillige Finanzierung nicht begründen oder erzwingen. Wie aus dem Kurzbericht der UPK zu entnehmen sei, bestehe bei der Beschwerdeführerin aktuell "der Verdacht auf eine mittelgradig depressive Episode, differenzialdiagnostisch ist auch an das Vorliegen einer (komplexen) posttraumatischen Belastungsstörung zu denken. Aus kinder- und jugendpsychiatrischer Sicht wird dringend eine psychiatrische Abklärung und gegebenenfalls eine Behandlung hinsichtlich Depression und (k) PTSD empfohlen."