Der Stadtrat habe deshalb damals freiwillig darauf verzichtet, eine kostengünstigere Wohnmöglichkeit zu prüfen, die den gleichen Erfolg hätte sichern können, obwohl auch zum damaligen Zeitpunkt eine andere günstigere Wohnform aus Sicht des Stadtrats für den Aufenthalt der Beschwerdeführerin geeignet gewesen wäre. Die damalige Entscheidung des Stadtrats sei trotzdem nicht erzwungen gewesen, sondern freiwillig getroffen worden. Der Stadtrat sehe sich jetzt aber nicht mehr in der Verantwortung oder Rolle der zuweisenden Behörde. Mit dem Antrag der Beschwerdeführerin vom 28. Juni 2023 sei lediglich eine freiwillige Finanzierung des Gemeindebeitrags durch den Stadtrat beantragt worden. Die-