6 von 18 det werden könne. Der Stadtrat habe der bisherigen Platzierung zugestimmt, um die Beschwerdeführerin in ihrer Entwicklung und Ausbildung zu unterstützen. Eine Indikation für die Fremdplatzierung der Beschwerdeführerin sei damals aus seiner Sicht gegeben gewesen. Der Stadtrat habe deshalb damals freiwillig darauf verzichtet, eine kostengünstigere Wohnmöglichkeit zu prüfen, die den gleichen Erfolg hätte sichern können, obwohl auch zum damaligen Zeitpunkt eine andere günstigere Wohnform aus Sicht des Stadtrats für den Aufenthalt der Beschwerdeführerin geeignet gewesen wäre.