Zum Austritt per Ende Mai 2024 führt die Beschwerdeführerin in ihrer Eingabe vom 18. April 2024 aus, ihr Zustand habe sich in den letzten Monaten erfreulicherweise insoweit verbessert, als dass selbstständiges Wohnen in einer Wohngemeinschaft mit engmaschiger Nachbetreuung und Begleitung durch B._____ und den Sozialdienst der Gemeinde S._____ aus jetziger Sicht umsetzbar sein werde. 5.2