Es sei jedoch schwer vorstellbar, dass der Druck des Berufsalltags als ausgelernte Arbeitnehmerin im chronisch unterbesetzten Umfeld eines Gesundheitsberufs geringer wäre als in der geschützten Position als Lernende. Ein abrupter Auszug aus dem begleiteten Wohnen wegen fehlender Sicherstellung der Finanzierung wäre umso gravierender, weil die dadurch noch laufende EFZ-Ausbildung gefährdet würde, was im Rahmen der Verhältnismässigkeitsprüfung zu berücksichtigen sei.