Ihr Bedarf, in einem begleiteten Wohnen zu verbleiben, stehe nicht in direktem Zusammenhang mit der Lehre, sondern es bestehe gemäss psychiatrischer Einschätzung eine entsprechende Notwendigkeit allein aufgrund der entsprechenden Diagnosen. Ob der Abschluss der EBA-Lehre im Oktober 2023 zu einer Verminderung des Unterstützungsbedürfnisses geführt habe, könne nur gemutmasst werden. Es sei jedoch schwer vorstellbar, dass der Druck des Berufsalltags als ausgelernte Arbeitnehmerin im chronisch unterbesetzten Umfeld eines Gesundheitsberufs geringer wäre als in der geschützten Position als Lernende.