dies würde sie in eine gesundheitliche und soziale Notlage bringen und die erfolgreiche Fortführung der EFZ-Lehre gefährden. Des Weiteren moniert die Beschwerdeführerin, die Stadt Q._____ habe ihr Verlängerungsgesuch beziehungsweise die Entrichtung des Gemeindebeitrags in der angefochtenen Verfügung abgelehnt, ohne selbstständige Abklärungen dazu getroffen zu haben, ob der Aufenthalt von ihr in einer betreuten Wohngruppe weiterhin notwendig sei. Die Gründe, welche die Stadt Q._____ zur Ablehnung des Gesuchs anführe, würden sich einzig auf Mutmassungen stützen.