Sie werde durch das Setting in der Wohngruppe insbesondere im Zusammenhang mit der Bewältigung von Alltagssituationen (Anleitung beziehungsweise Hilfestellung bei Haushaltsführung, Erledigung von administrativen Aufgaben), Umgang mit Budget sowie auf der psychosozialen Ebene (Förderung lebenspraktischer Tätigkeiten) und im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Ausbildung unterstützt. Wie sich aus dem Bericht der Wohngruppe vom 7. Oktober 2023 ergebe, sei es ihr aktuell nicht zumutbar, allein oder bei ihrer Mutter zu wohnen; dies würde sie in eine gesundheitliche und soziale Notlage bringen und die erfolgreiche Fortführung der EFZ-Lehre gefährden.