Weiter bringt die Beschwerdeführerin vor, sie sei durch ihre Vergangenheit stark belastet, leide aktuell namentlich unter einem psychischen Erschöpfungszustand und unter Schlafproblemen. Sie werde durch das Setting in der Wohngruppe insbesondere im Zusammenhang mit der Bewältigung von Alltagssituationen (Anleitung beziehungsweise Hilfestellung bei Haushaltsführung, Erledigung von administrativen Aufgaben), Umgang mit Budget sowie auf der psychosozialen Ebene (Förderung lebenspraktischer Tätigkeiten) und im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Ausbildung unterstützt.