Das dortige Setting biete ihr die notwendige Stabilität und Halt in ihrer persönlichen Entwicklung und Unterstützung in ihrer beruflichen Laufbahn. So sei ihr während des Aufenthalts in der Wohngruppe ein wichtiger Schritt gelungen. Sie habe aufgrund sehr guter Leistungen per 1. Oktober 2022 von der EBA-Lehre in eine EFZ-Ausbildung übertreten können. Weiter bringt die Beschwerdeführerin vor, sie sei durch ihre Vergangenheit stark belastet, leide aktuell namentlich unter einem psychischen Erschöpfungszustand und unter Schlafproblemen.