Die Beschwerdeführerin nahm innert erstreckter Frist mit Eingabe vom 19. Januar 2024 Stellung und hielt an den Rechtsbegehren vollumfänglich fest. Mit Instruktionsverfügung vom 25. Januar 2024 wurde die Eingabe dem Stadtrat Q._____ zur allfälligen Stellungnahme zugestellt. Zudem wurde dieser aufgefordert mitzuteilen, ob er ein von der Beschwerdeführerin vorgeschlagenes Vergleichsgespräch unter der Leitung des instruierenden Rechtsdiensts begrüssen würde. H.