2. Die ausserkantonale Wohneinrichtung Wohngruppe L._____ in R._____ ist zu verpflichten, den durch den Stadtrat am 30.06.2021 erteilten Auftrag im Rahmen ihrer Leistungserbringungspflicht zu erfüllen, die Betreuung und den Austritt von A._____ sicherzustellen, eine geeignete Anschlusslösung im Wohnbereich zu finden und Begleitung im Übergang zu leisten. Zudem ist die Wohneinrichtung zu verpflichten, während der Übergangsbegleitung eine erforderliche Nachbetreuung sicherzustellen und alle anfallenden Kosten der Wohnbetreuung bis zum Abschluss ihrer EFZ-Lehre als Fachfrau Betreuung, eventualiter bis zum endgültigen Austritt zu übernehmen.