Mit Verfügung des instruierenden Rechtsdiensts BKS vom 1. November 2023 wurde der Stadtrat Q._____ zur Einreichung sämtlicher Akten und zur Stellungnahme aufgefordert. Die Beschwerdeführerin wurde aufgefordert, fehlende Unterlagen einzureichen. Zudem wurde als superprovisorische beziehungsweise vorsorgliche Massnahme entschieden, dass das BKS ab dem 1. November 2023 für die Dauer des vorliegenden Beschwerdeverfahrens vor dem Regierungsrat Kostengutsprache für den Kantonsanteil und einstweilen auch für die Gemeindebeiträge leistet. Über die allfällige Tragung von Gemeindebeiträgen ab dem 1. November 2023 durch die Einwohnergemeinde Q.