2. Die Beschwerdegegnerin sei mittels superprovisorischer, eventualiter vorsorglicher Massnahme zu verpflichten, die Finanzierung gemäss Rechtsbegehren Ziffer 1 für die Dauer des vorliegenden Beschwerdeverfahrens zu leisten. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. 7.7 % MwSt.) zulasten der Beschwerdegegnerin." Weiter stellte die Beschwerdeführerin folgendes Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege und Rechtsvertretung: "Der Beschwerdeführerin sei für das vorliegende Verfahren die volle unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren und es sei ihr die Unterzeichnende zu ihrer unentgeltlichen Rechtsvertreterin zu bestellen." D.