Mit Gesuch vom 28. Juni 2023 beantragte die Sozialberatung der Gemeinde S._____, die A._____ seit dem Dahinfallen der Erziehungsbeistandschaft infolge Volljährigkeit im freiwilligen Rahmen begleitet, beim Stadtrat Q._____ eine Übernahme der Gemeindebeiträge für den Aufenthalt von A._____ in der Wohngruppe L._____ bis zum Abschluss der EFZ-Ausbildung per 31. Juli 2025 in der Höhe von Fr. 1'240.– pro Monat. Mit Entscheid vom 2. Oktober 2023 lehnte der Stadtrat Q._____ eine Kostenübernahme ab.