Weil die dem Beschwerdeführer im Rahmen der angefochtenen Verfügung gesetzte Frist für die Rückzahlung der Fixkostenbeiträge während der Dauer des Beschwerdeverfahrens verstrichen ist, muss im vorliegenden Beschwerdeentscheid eine neue Rückzahlungsfrist bestimmt werden. Der Beschwerdeführer wird verpflichtet, diese Zahlung innert 30 Tagen seit Eintritt der Rechtskraft dieses Beschlusses zu leisten. Wenn diese Rückzahlungsfrist den Beschwerdeführer vor erhebliche wirtschaftliche Probleme stellt, kann mit dem AWA (aaa@aaa.ch) eine Ratenzahlung vereinbart werden. Beschluss 1.