__ mit dem gleichen Zweck weiterzuführen. Nach dem Verkauf des Einzelunternehmens wäre der Beschwerdeführer überdies verpflichtet gewesen, umgehend dem AWA die Geschäftsübertragung zu melden, damit die Auszahlung der letzten Tranche an Fixkostenbeiträgen am 12. Juli 2021 nicht mehr vollzogen worden wäre. Eine vollständige Rückzahlungspflicht der erhaltenen Härtefallzahlungen in der Form von Fixkostenbeiträge für behördlich geschlossene Unternehmen erweist sich in der Gesamtbetrachtung allerdings 1 https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-83697.html