Die bestehenden Unterlagen deuten allerdings darauf hin, dass diese Entschlussfassung frühestens im April 2021 und eher zufällig zustande kam, da er in dieser Zeitperiode eine Käuferschaft gefunden hatte. Eine frühere Entschlussfassung lässt sich entgegen den Ausführungen des AWA in der Stellungnahme vom 6. Januar 2023 nicht ausmachen.