Die vorliegenden Unterlagen deuten jedoch darauf hin, dass der Beschwerdeführer im Zeitraum April/Mai 2021 den Entschluss gefasst hatte, seinen Betrieb respektive das Inventar zu verkaufen und den Mietvertrag auf eine neue Geschäftsführerin (Einzelunternehmerin) zu übertragen. Aus den eingereichten Unterlagen (WhatsApp Kontakte) geht hervor, dass die Verkaufsgespräche ab dem 2. Mai 2021 stattgefunden haben. Der Beschwerdeführer selber bestätigte den Erstkontakt mit der Käuferin am 26. April 2021. Ob die initiale Frage der Geschäftsübergabe vom Beschwerdeführer oder Käuferin ausging, ist vorliegend irrelevant.