Er habe die Härtefallleistungen beantragt, um sein Unternehmen weiterzuführen. In Vertrauen auf die Korrektheit der in Rechtskraft erwachsenen Verfügung vom 12. März 2021 habe er Dispositionen (unter anderem Bezahlen von Fixkosten) unternommen, welche nicht mehr rückgängig zu machen seien. 5. 5.1 In § 7b Abs. 6 SonderV 20-2 wird zum Zeitpunkt des erstinstanzlichen Entscheids die Voraussetzung festgehalten, dass ein Unternehmen gegenüber dem Kanton bestätigen muss, dass es beabsichtigt,