Er habe von sich aus keinerlei Anstrengungen unternommen, um sein Unternehmen zu verkaufen. Andernfalls hätte er dies inseriert oder andere Verkaufsbemühungen schon vor dem Kaufangebot von Frau D._____ unternommen. Seine Abgaben im Zeitpunkt der Gesuchstellung am 30. Januar 2021 seien rechtmässig erfolgt.