Weiter führt der Beschwerdeführer aus, der am 25. Mai 2021 zwischen Frau D._____ und dem Vermieter der Räumlichkeiten des C._____ unterzeichnete fünfjährige Mietvertrag beweise, dass Frau D._____ das C._____ wiedereröffnet habe. Dass sie das C._____ nur für eine kurze Zeit weitergeführt habe, sei nicht in seinem Einflussbereich gelegen. Hätte er das C._____ nicht verkauft, hätte er es nach dem 1. Juni 2021 weitergeführt. Gemäss den Buchhaltungsabschlüssen 2019 und 2020 habe es keinen Anlass gegeben, daran zu zweifeln, das Unternehmen könne profitabel weitergeführt werden und sei überlebensfähig.