Pro Unternehmen kann ein Gesuch für alle im Kanton betroffenen Betreibsteile eingereicht werden (Absatz 3). Die Fixkostenbeiträge werden für die Dauer der behördlich angeordneten Schliessung ausgerichtet. Der Beitrag pro Tag bemisst sich am branchenüblichen Fixkostenanteil am ausgewiesenen Gesamtaufwand 2019 und beträgt pro Monat maximal Fr. 50'000.– (Absatz 4). Das Unternehmen hat gegenüber dem Kanton zu bestätigen, dass es zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 31. Dezember 2019 nicht überschuldet war (Absatz 5).