Er habe sich folglich nicht so verhalten, wie er es in seinem Antrag versprochen habe. In Anbetracht dessen, dass die Fixkostenbeiträge an das Unternehmen ausgezahlt worden seien, damit es nach der behördlich angeordneten Schliessung weitergeführt werde, der Inhaber jedoch das Geschäft aufgegeben und das AWA darüber nicht informiert habe, seien die gesamten ausgezahlten Fixkostenbeiträge in der Höhe von Fr. 27'806.– von dem ehemaligen Geschäftsinhaber zurückzufordern. C.