Es seien aber nur Unternehmen mit Finanzhilfen zu unterstützen, die nach der behördlich angeordneten Schliessung weitergeführt würden. Mit der Einreichung des Gesuchs um Finanzhilfe müsse die Absicht erklärt werden, das Unternehmen nach der behördlichen Schliessung weiterzuführen. Im Antrag vom 31. Januar 2021 (recte: 30. Januar 2021) habe A._____ die Frage nach der Absicht das Unternehmen nach der behördlich angeordneten Schliessung weiterführen zu wollen mit "Ja" beantwortet. Hätte er diese Frage mit "Nein" beantwortet, hätte er keine Fixkostenbeiträge vom Kanton erhalten.