Mit rechtskräftiger Verfügung des AWA vom 12. März 2021 wurden A._____ in Gutheissung dieses Gesuchs Fixkostenbeiträge für behördlich geschlossene Unternehmen gestützt auf die damals geltenden §§ 7a respektive 7b, 7c und 7d der Sonderverordnung 2 zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (SonderV 20-2) vom 15. April 2020 gewährt.