8 von 11 lung für Baubewilligungen BVU hält dem entgegen, am 20. Juli 2022 sei lediglich ein von der Praktikantin und damit nicht vollständig unterzeichnetes Schreiben (jedoch keine Verfügung) versandt worden. Die Fehlerhaftigkeit der Unterschriften sei auf den ersten Blick erkennbar gewesen. Unabhängig davon stelle ein Brief betreffend Unterlagenergänzungen generell keine genügende Vertrauensgrundlage dar (vgl. Beschwerdeantwort, Seite 4, Ziffer 2.7, act. 83). 6.2