fer 4.4, act. 143; Stellungnahme vom 27. Februar 2023 zu den Einwendungen, Seite 1, Ziffer 2; Beilage 4 der gemeinderätlichen Beschwerdeantwort, kommunale Vorakten [Baugesuch Nr. 6, Jahr 2022], act. 150). Die Weidefläche für die rund 2'000 Legehennen beträgt sodann 10'635 m2 (vgl. Situationsplan, Datum 29. Juli 2022, act. 71). Mithin ist von keinen konzentrierten Lärmemissionen unmittelbar angrenzend an die Wohnzone W2a auszugehen, da sich die Legehennen auf einer relativ grosszügigen Auslauffläche bewegen und verteilen können.