15 von 17 nahme vom 30. Januar 2024, Seite 2, act. 166). Diese Einschätzungen sind von den anwaltlich vertretenen Beschwerdeführenden unbestritten geblieben (Replik, Seiten 17 f., II/Zu 4.4, act. 175 f.). Mithin ist davon auszugehen, dass durch den Betrieb des Legehennenstalls die Lärmvorschriften für Neuanlagen eingehalten werden.