Der Gemeinderat geht in seiner Beschwerdeantwort vom 21. Dezember 2023 davon aus, dass bei einem Legehennenbetrieb mit 2'000 Legehennen auf einer Weidefläche von mehr als 10'000 m2 keine übermässigen Lärmimmissionen entstünden (Seite 11, II/Zu 4.4, act. 151). Die kantonalen Behörden halten ebenfalls fest, dass aufgrund des Projekts und deren vergleichsweise kleinen Dimension erfahrungsgemäss nur eine geringfügige Störung durch Geflügellärm in der Umgebung entstehe, was mit der Einhaltung des Planungswerts gleichzusetzen sei (Abteilung für Baubewilligungen BVU, Stellungnahme vom 1. Februar 2024, Seite 1, act. 169; Abteilung für Umwelt BVU, Stellung-