Zu berücksichtigen ist letztlich, dass nach ersten Erkenntnissen in der Geflügelhaltung aufgrund nicht vorhandener geruchsrelevanter Flächen der Gärfutterrationen, geschlossener Mistlager und der Flächenansprüche keine grossen Abweichungen bei der Berechnung der Mindestabstände nach den Grundlagen Agroscope 2018 gegenüber dem FAT-Bericht 1955 zu erwarten sind (Landwirtschaft Aargau DFR, Stellungnahme vom 28. März 2024, Seite 3, act. 197). Die ursprüngliche Einschätzung der kantonalen Behörden, nach welcher gestützt auf die Publikation Agroscope 2018 von grösseren Mindestabständen auszugehen sei (siehe insbe-