ruchsemissionen innerhalb des gesetzlichen Rahmens umgesetzt werden kann. Dahingehend legen die kantonalen Fachstellen stichhaltig dar, dass im Zusammenhang mit der Publikation Agroscope 2018 eine Vollzugshilfe fehle und zentrale Fragen des Vollzugs noch nicht definiert seien, weshalb sich der Grundlagenbericht im Vollzug nicht anwenden liesse (mangelnde Qualität der Basis). Insbesondere seien für die Beurteilung von Kaltluftabflüssen keine praktikablen Verfahren und keine Beurteilungsmassstäbe vorhanden (Landwirtschaft Aargau DFR, Stellungnahme vom 28. März 2024,