Nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung sind die neuesten technischen Grundlagen gemäss Agroscope 2018 gegenüber dem FAT-Bericht 1995 grundsätzlich zu bevorzugen. Die Studien von Agroscope weisen jedoch keinen zwingenden Charakter auf, sondern sind von Fachleuten erlassene Richtlinien, welche die Behörden bei der Anwendung des Bundesrechts anleiten. Bei der Anwendung der Empfehlungen von Agroscope besteht ein gewisser Beurteilungsspielraum der kantonalen Fachbehörden sowie (je nach Kognition) der Rechtmittelinstanzen, um den besonderen Umständen des Einzelfalls gerecht zu werden.