Seit 1995 stützen sich die Rechtsprechung sowie die Vollzugsbehörden auf den FAT-Bericht Nr. 476 aus dem Jahr 1995 "Mindestabstände von Tierhaltungsanlagen, Empfehlungen für neue und bestehende Betriebe" (nachfolgend: FAT-Bericht 1995). Der FAT-Bericht 1995 befasst sich mit der vorsorglichen Emissionsbegrenzung, dient aber auch als Hilfsmittel zur Beurteilung, ob die Tierhaltungsanlage übermässige Immissionen verursacht. Der Mindestabstand wird in einem dreistufigen Verfahren berechnet. In einem ersten Schritt wird die Geruchsbelastung nach der jeweiligen Tierart bestimmt. Danach wird basierend auf dieser Geruchsbelastung der Normabstand errechnet.