Die Beschwerdeführenden monieren, nach kantonaler Praxis stütze sich die Landwirtschaft Aargau DFR bei Geruchsfragen nach wie vor auf die FAT-Norm 476 aus dem Jahr 1995. Es könne nicht angehen, sich allein aufgrund fehlender Vollzugshilfen den neuesten Erkenntnissen, namentlich der Publikation der Agroscope aus dem Jahr 2018, zu verschliessen. Dies sei als Rechtsverweigerung zu qualifizieren und nicht haltbar (vgl. Beschwerde, Seiten 16 f., II/4.3.1 f., act. 113 f.). 4.2 4.2.1