Hinsichtlich der gewässerschutzrechtlichen Interessen führt die Abteilung für Baubewilligungen BVU in ihrer Zustimmungsverfügung vom 1. Februar 2023 aus, dass lediglich der einzukiesende Vorplatz, der mobile Weidezaun und die zu bewirtschaftende Weidefläche innerhalb des geltenden Gewässerabstands vorgesehen seien. Mobile Weidezäune seien gemäss Praxis der Abteilung Landschaft und Gewässer BVU innerhalb des Gewässerraums möglich. Beim Vorplatz handle es sich um eine Baute, die zweckmässig standortgebunden sei, da sie als Zufahrt von der V-Strasse zum Bio-Lege- hennenstall diene.