"AA._____" (vgl. Fachkarte Wildtierkorridore). Darin sind grundsätzlich Bauten zulässig, die Durchgängigkeit muss jedoch gewährleistet bleiben (vgl. Richtplankapitel L 2.6, Beschlussziffer 1.3). Nicht ersichtlich ist, dass eine Realisierung des Legehennenstalls sowie die damit zusammenhängende Weidefläche von rund 10'300 m2 (vgl. Dossier BVUAFB.20.2279) die Durchgängigkeit für Wildtiere grundsätzlich beeinflussen würde. Der als beeinträchtigt eingestufte Wildtierkorridor J._____ "AA._____" dürfte bloss leicht im westlich peripheren Bereich tangiert werden, zumal im betreffenden Gebiet bereits die Materialabbaustelle "K._____" liegt.