Dieser Fachbeurteilung kann im Ergebnis gefolgt werden. Zu ergänzen ist jedoch, dass der Projektstandort (Standort 4) südöstlich an ein Gebiet angrenzt, das im Richtplan als Landschaft von kantonaler Bedeutung (LkB) festgesetzt ist (vgl. Fachkarte Schutzgebiete). Indessen gliedert er sich westseitig an das zusammenhängende Siedlungsgebiet der Gemeinden Q._____ und QT._____ an, was die landschaftlichen Auswirkungen relativiert. Überdies werden zur räumlichen Einordung des Legehennenstalls in der Umgebung zehn einheimische Laubbäume (Hochstammbäume) gepflanzt (Abteilung Landschaft und Gewässer BVU, Stellungnahme vom 7. November 2023, Seite 1, act. 136).