Diese drei Kriterien seien nach klarer Auffassung der Beschwerdeführenden höher zu gewichten als die bestehende Erschliessung, der etwas geringere Kulturlandverbrauch und die Platzierung des Stalls am Parzellenrand. Der Standort 3 weise gegenüber dem Standort 4 (Projektstandort) relevante Vorteile auf, namentlich mit Bezug auf die Immissionsfrage und der landschaftlichen Einpassung (vgl. Replik, Seiten 11 ff., II/Zu 4.2.1, act. 180 ff.).