Die Beschwerdeführenden bemängeln, es sei noch nie eine umfassende Standortevaluation erfolgt. Es erschliesse sich den Beschwerdeführenden nicht, weshalb nicht auch Standorte ausserhalb des Gemeindegebiets Q._____ geprüft worden seien. Betreffend die Kriterien Immissionsabstände, Landschaft wie auch Gewässer sei der Standort 3 gegenüber dem bewilligten Standort 4 als besser zu bewerten. Diese drei Kriterien seien nach klarer Auffassung der Beschwerdeführenden höher zu gewichten als die bestehende Erschliessung, der etwas geringere Kulturlandverbrauch und die Platzierung des Stalls am Parzellenrand.