Auch der Standort 3 sei aus landwirtschaftlicher Sicht grundsätzlich plausibel. Dieser liege jedoch weiter entfernt vom Betriebsareal und die verkehrsmässige Erschliessung über die Kantonsstrasse sei klärungsbedürftig (vgl. Dossier BVUAFB.20.2279). 3.5 3.5.1