Für den Standort 3, der an die Kantonsstrassen Kxy und Kmn grenze, müsse dagegen die Erschliessung noch geklärt werden. Zusammenfassend kämen sowohl der Standort 3 als auch der Standort 4 prinzipiell für den Bau des Legehennenstalls infrage. Aus landwirtschaftlicher Sicht sei der Standort 4 aber zu bevorzugen, da dieser bereits erschlossen sei und in der Nähe des bestehenden Betriebsstandorts liege. Am Standort 4 seien jedoch ergänzende Abklärungen betreffend den Gewässerabstand notwendig. Auch der Standort 3 sei aus landwirtschaftlicher Sicht grundsätzlich plausibel.