Der Stall sei am Parzellenrand geplant. Den Standort 4 tangiert allerdings eine überregionale Ausbreitungsachse für Wildtiere. Die projektierten Umzäunungen schränkten in der vorliegenden Form und Ausdehnung die Passierbarkeit für Wildtiere nicht massiv ein und verhindere diese nicht. Infolgedessen könne dem Standort aus Sicht des Natur- und Landschaftsschutzes eine Zustimmung mit allfälligen Auflagen in Aussicht gestellt werden. Für den Standort 4 seien aber betreffend Gewässerabstand ergänzende Abklärungen erforderlich. Für den Standort 3, der an die Kantonsstrassen Kxy und Kmn grenze, müsse dagegen die Erschliessung noch geklärt werden.