7 von 17 iii, Q._____ ["G._____"]) sowie von Standort 4 (Parzellen aaa, fff und ggg, Q._____ ["I._____"]) vor. Sie hielt im Wesentlichen fest, gemäss Abschätzung sei an den Standorten 3 und 4 mit keiner Überschreitung der Critical Loads für Stickstoffeinträge oder Critical Levels für Ammoniak zu rechnen. Betreffend Geruchsemissionen seien die Mindestabstände sowohl bei Standort 3 als auch bei Standort 4 eingehalten. Der Standort 3 betreffe FFF1, wobei für dessen Erschliessung ein neuer Zufahrtsweg erforderlich sei.