Am 27. Oktober 2021 ergänzte die Bauherrschaft ihr Anfragegesuch. Im Zuge dessen reichte sie eine Zusammenstellung der Eigenland- und Pachtparzellen ein und legte potenzielle Landabtauschoptionen dar. Dabei wurde ein weiterer möglicher Standort – Standort 4: Parzellen aaa, fff und ggg, Q._____ ("I._____") – identifiziert. Mit Stellungnahme vom 10. Dezember 2021 nahm die Abteilung für Baubewilligungen BVU eine (unverbindliche) Beurteilung von Standort 3 (Parzellen eee, hhh und