Am 16. Juni 2021 reichte die Bauherrschaft drei weitere Projektvorschläge ein. Zu diesen nahm die Abteilung für Baubewilligungen BVU am 10. August 2021 Stellung. Grundsätzlich bemängelte sie, dass in den nachgereichten Unterlagen immer noch keine umfassende Standortevaluation vorgenommen worden sei und lediglich drei alternative Standorte vorgeschlagen werden. Zusammenfassend könne den Standorten 1 und 2 keine Zustimmung in Aussicht gestellt werden. Eine abschliessende Beurteilung des Standorts 3 (Parzellen eee, hhh und iii, Q._____ ["G._____"]) könne erst vorgenommen werden, wenn eine umfassende Standortevaluation vorläge (vgl. Dossier BVUAFB.20.2279). 3.4.2