Gestützt auf die eingeforderte Unterlagenergänzung der Abteilung für Baubewilligungen BVU vom 5. Juli 2022 (vgl. act. 52 ff.) bedurften die Projektunterlagen einer Überarbeitung. Namentlich mussten unter Wahrung des erforderlichen Gewässerabstands gegenüber dem Z-Bächli einzelne Projektbestandteile (Einzäunung, Mistcontainer, Versickerungsbecken) in geringem Ausmass verschoben oder hinsichtlich Ausführung abgeändert respektive präzisiert werden. Sodann bedurfte die Jauchegrube einer Vergrösserung.