4 von 17 Auswirkungen, als zu favorisierender Standort beurteilt worden. Der projektierte Standort sei bereits erschlossen und liege ca. 250 m südwestlich vom Betriebsstandort, wobei Fruchtfolgeflächen (FFF1) betroffen seien. Die Immissionsabstände würden an diesem Standort eingehalten. Der Stall sei am Parzellenrand geplant. Der Kulturlandverbrauch sei daher im Vergleich mit anderen Standorten gering. Es seien keine grossen Rangier- und Vorplätze notwendig.