Ferner war bereits in den ursprünglich aufgelegten Planunterlagen das gesamte Weidegebiet orange eingefärbt und mit einer Fläche von 10'644 m2 bezeichnet worden (vgl. act. 4 ff.). Es musste somit für die Beschwerdeführenden hinreichend nachvollziehbar sein, dass sich der Auslaufbereich auf die entsprechende Fläche erstreckt, wenngleich erst in den angepassten – nicht öffentlich aufgelegten – Planunterlagen entlang der Parzellengrenzen ergänzend die Bezeichnung "Weidezaun mobil (Flexinetz)" eingefügt wurde (vgl. act. 68 und 70 f.). Diese Ergänzung der Planunterlagen bedurfte aufgrund ihrer Geringfügigkeit keiner erneuten Publikation (siehe nachfolgend Erwägung 2.3.5).