In ihrer Zustimmungsverfügung vom 1. Februar 2023 hält die Abteilung für Baubewilligungen BVU diesbezüglich fest, für Bio Suisse Produzenten sei ab 500 Legehennen ein Schlechtwetterauslauf obligatorisch. Der ungedeckte Auslauf ersetze die Weide während der Vegetationspause oder wenn diese durchnässt sei (Seite 8, Ziffer 2.9, act. 99). Ferner war bereits in den ursprünglich aufgelegten Planunterlagen das gesamte Weidegebiet orange eingefärbt und mit einer Fläche von 10'644 m2 bezeichnet worden (vgl. act. 4 ff.).